Gesetzliche Früherkennung
Ab 35 Jahre
Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Haut (im Abstand von zwei Jahren):
Die Untersuchung sollte, wenn möglich, in Verbindung mit der zweijährlichen Gesundheitsuntersuchung ("Check-up") durchgeführt werden und umfasst:
- Gezieltes Gespräch (Anamnese), zum Beispiel Fragen nach
Veränderungen beziehungsweise Beschwerden der Haut
- Ganzkörperuntersuchung der gesamten Haut einschließlich des
behaarten Kopfes und aller Körperhautfalten (vor allem
Achselhöhlen, Leisten, Gesäßspalte, Finger- und Zehenzwischen-
räume, Unterbrustbereich, Bauchnabel)
- Befundmitteilung mit Beratung;
im Falle eines verdächtigen Befundes erfolgt die weitere Abklärung
bei einem Facharzt/einer Fachärztin für Haut- und
Geschlechtskrankheiten (Dermatologe/Dermatologin)
ab 45 Jahre
Zusätzlich ab dem Alter von 45 Jahren zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane
- Gezieltes Gespräch (Anamnese)
- Inspektion und Abtasten der äußeren Geschlechtsorgane
- Tastuntersuchung der Prostata
- Tastuntersuchung der Lymphknoten
- Beratung über das Ergebnis
ab 50 Jahre
Zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms
- Gezieltes Gespräch
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl (jährlich bis zum Alter von
54 Jahren)
- Beratung über das Ergebnis
ab 55 Jahre
Zusätzlich ab dem Alter von 55 Jahren zur Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und des übrigen Dickdarms
- Gezieltes Gespräch
- zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) im Abstand von zehn Jahren
oder
- Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre
- Beratung über das Ergebnis
Die regelmäßige Vorsorge und entsprechende Maßnahmen zur Früherkennung sind die wichtigsten und effektivsten Möglichkeiten, das Risiko einer Krebserkrankung so klein wie möglich zu halten und im heilbaren Stadium zu behandeln.
Viele Krebserkrankungen im urologischen Bereich verlaufen lange Zeit unbemerkt, da sie keine Beschwerden verursachen. Prostatakrebs ist bei Männern die häufigste Krebserkrankung. Durch eine qualifizierte Krebsvorsorge ist es möglich, den Krebs früh zu erkennen und effektiv zu behandeln.
Folgende Früherkennungsmaßnahmen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen: